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Seniorenhilfe Jürgen Off

Nordalbingerweg 17

22455 Hamburg

Tel: 040 - 555 20 85

Fax: 040 - 552 60 892

E-mail:

Info@seniorenhilfe-         juergen-off.de

LK 1 Kleine Morgen- /Abendtoilette

250 Pkt Eins. = 9,70 €

1. Hilfe beim Aufsuchen / Verlassen des Bettes

2. An- / Auskleiden

3. Teilwaschen

4. Mund- Zahnpflege

5. Kämmen

LK 2 Kleine Morgen- / Abendtoilette

200 Pkt Eins. = 7,76 €

1. An- / Auskleiden

2. Teilwaschen

3. Mund- Zahnpflege

4. Kämmen

LK 3 Große Morgen- / Abendtoilette

450 Pkt Eins. = 17,46 €

1. Hilfe beim Aufsuchen / Verlassen des Bettes

2. An- und Auskleiden

3. Waschen / Duschen / Baden

4. Rasieren 5. Mund- und Zahnpflege 6. Kämmen

LK 4 Große Morgen- / Abendtoilette

400 Pkt Eins. = 15,52 €

1. An- und Auskleiden

2. Waschen / Duschen / Baden

3. Rasieren

4. Mund- und Zahnpflege

5. Kämmen

LK 5 Lagern/Betten/Bewegungsaktivierung

100 Pkt Eins. = 3,88 €

1. Bett machen / richten

2. Lagern / Mobilisierung

LK 6 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

250 Pkt Eins. = 9,70

1. Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung

2. Hilfe beim Essen und Trinken

3. Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme

LK 7 Sonderkost bei implantierter Magensonde (PEG)

200 Pkt Eins. = 7,76 €

1. Aufbereiten der Sondennahrung

2. Verabreichung der Sonderkost

LK 8 a) Darm- und Blasenentleerung

50 Pkt Eins. = 1,94 €

Hilfe / Unterstützung bei der Blasen- und / oder Darmentleerung (auch z.B. Wechseln

des Urin- und Stomabeutels, Wechseln von Inkontinenzartikel / Urinal)

LK 8 b) Darm- und Blasenentleerung

150 Pkt Eins. = 5,82 €

1. An- und Auskleiden

2. Hilfe / Unterstützung bei der Blasen- und /oder Darmentleerung (auch z.B. Wechseln

des Urin- und Stomabeutels , Wechseln von Inkontinenzmaterial/Urinal )

3. Teilwaschen - Intimwäsche

LK 9 Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

100 Pkt Eins. = 3,88 €

1. An- und Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Aufsuchen der

Wohnung

2. Treppensteigen

LK 10 Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

600 Pkt Eins. = 23,28 €

Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönl.Erscheinen erforderlich ist und ein Hausbesuch

nicht möglich ist.(Keine Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen) *in der Regel bis zu 3x monatlich

LK 11 Beheizen der Wohnung (Ofenheizung)

100 Pkt Eins. = 3,88 €

1. Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials

2. Heizen

LK 12 Reinigung der Wohnung je Woche

500 Pkt = 19,40 €

1. Reinigung des allgemein üblichen Lebensbereiches (Umfeldreinigung: keine komplette Reinigung

der ganzen Wohnung!)

2. Trennung und Entsorgung des Abfalls

LK 13 Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung

400 Pkt Eins. = 15,52 €

1. Wechseln der Wäsche

2. Pflege der Wäsche und Kleidung (z.B. auch Bügeln u. Ausbessern)

3. Einräumen der Wäsche 1x wöchentlich abzurechnen, bei hochgradiger Verwirrtheit

und gleichzeitiger absoluter Harn- und / oder Stuhlinkontinenz maximal 1 x täglich abzurechnen

LK 13 a) Wechseln der Bettwäsche

60 Pkt Eins. = 2,33 € (nicht neben LK 13 abrechenbar)

LK 14 a) Einkauf / Vorratseinkauf

350 Pkt Eins. = 13,58 €

1. Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplanes (in der Regel für eine Woche)

2. Das einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen

(z.B. Gesichtscreme und Putzmittel)

3. Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der Wohnung / im Vorratsschrank Maximal

1x wöchentlich abzurechnen

14 b) Kleine Besorgung

60 Pkt Eins. = 2,33 €

Einkauf von in der Regel nicht mehr als 3 Gegenständen des tägl. Bedarfs *max.

1x tägl., nicht am selben Tag wie 14 a)

LK 15 a) Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen

(nicht bei Essen auf Rädern)

270 Pkt Eins. = 10,48 €

1. Kochen

2. Spülen

3. Reinigen des Arbeitsbereichs *1x täglich

LK 15 b) Zubereitung einer warmen Mahlzeit

350 Pkt Eins. = 13,58 €

für Personen, bei denen aus medizinischen Gründen ein besonderer Aufwand bei der

Zubereitung der Mahlzeiten notwendig ist (z.B. Diabetiker)

LK 16 Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des

Pflegebedürftigen      

80 Pkt Eins. = 3,10 €

1.Frühstück oder Abendbrot zubereiten, Essen auf Rädern erwärmen und servieren

2. Spülen

3. Reinigen des Arbeitsbereichs

LK 17 Erstbesuch

700 Pkt Eins. = 27,16 €

1. Aufnahmegespräch und Anamnese

2. Pflegeplanung

LK 18 a) Wegepauschale je Hausbesuch

= 2,34 € (nicht abrechnungsfähig für Einsätze in Einrichtungen des Betreuten Wohnens)

18 b) Wegepauschale je Hausbesuch

= 1,17€ bei gleichzeitiger Erbringung von Leistungen der medizinischen

Behandlungspflege und/ oder Erbringung von Leistungen bei mehreren Personen in

einem Haushalt

LK 19 Zuschläge Wochenende / Feiertage /ungünstige Zeiten

( 22.00-06.00 Uhr)

Bei Anwendung dieses Leistungskomplexes kann die Punktzahl der an diesen Tagen

erbrachten und abzurechnenden Leistungskomplexe um den vereinbarten Prozentsatz erhöht werden.        Nicht abrechenbar bei der Wegepauschale

(LK 18 a) und 18 b))

LK 20 Bericht gem. § 12 Rahmenvertrag

150 Pkt Eins. = 5,82 €

1. Schriftlicher Bericht inkl. Porto (nur auf Anforderung der Pflegekasse im

Einvernehmen mit dem Pflegebedürftigen)

LK 21 a) Anziehen von Kompressionsstrümpfen / -strumpfhosen ab

Kompressionsklasse2

100 Pkt Eins. = 3,88 €

LK 21 b) Ausziehen von Kompressionsstrümpfen / -strumpfhosen ab

Kompressionsklasse2

80 Pkt Eins. = 3,10 €

LK 22 Notfalleinsatz

600 Pkt je Stunde = 23,28 € unvorhersehbare einmalig notwendige Leistungen

LK 40 Hilfen bei der Tagesstrukturierung und sozialen Integration

600 Pkt je Stunde = 23,28 €

LK 41 Hilfen bei der Kommunikation und bei sozialen Kontakten

400 Pkt = 15,52 €

LK 42 Hilfen bei der Haushaltsführung Monatspauschale

23,01 € je Kalendermonat

LK 43 Badehilfe

 12,51 €

Investitionskostenzuschlag je Einsatztag 0,56 € nach Maßgabe der Landesbehörde sind     Investitionskosten 1 x tgl. in Anrechnung zubringen

Leistungskomplex 99 a

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 Satz 6 SGB XI (Stufe 0),            

einschließlich Wegepauschale Vergütung: zu dem in § 37 Abs. 3 SGB XI angegebenen Höchstbetrag

(z.Zt. 21 €)

Leistungskomplex 99 b

– Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Stufe 1), einschließlich Wegepauschale Vergütung:

zu dem in § 37 Abs. 3 SGB XI angegebenen Höchstbetrag (z.Zt. 21 €)

Leistungskomplex 99 c

– Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Stufe 2) , einschließlich Wegepauschale Vergütung:

zu dem in § 37 Abs. 3 SGB XI angegebenen Höchstbetrag (z.Zt. 21 €)

Leistungskomplex 99 d

– Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Stufe 3) , einschließlich Wegepauschale Vergütung:

zu dem in § 37 Abs. 3 SGB XI angegebenen Höchstbetrag (z.Zt. 31 €)