



Seniorenhilfe Jürgen Off
Nordalbingerweg 17
22455 Hamburg
Tel: 040 - 555 20 85
Fax: 040 - 552 60 892
E-mail:
Info@seniorenhilfe- juergen-off.de


LK 1 Kleine Morgen- /Abendtoilette
250 Pkt Eins. = 9,70 €
1. Hilfe beim Aufsuchen / Verlassen des Bettes
2. An- / Auskleiden
3. Teilwaschen
4. Mund- Zahnpflege
5. Kämmen
LK 2 Kleine Morgen- / Abendtoilette
200 Pkt Eins. = 7,76 €
1. An- / Auskleiden
2. Teilwaschen
3. Mund- Zahnpflege
4. Kämmen
LK 3 Große Morgen- / Abendtoilette
450 Pkt Eins. = 17,46 €
1. Hilfe beim Aufsuchen / Verlassen des Bettes
2. An- und Auskleiden
3. Waschen / Duschen / Baden
4. Rasieren 5. Mund- und Zahnpflege 6. Kämmen
LK 4 Große Morgen- / Abendtoilette
400 Pkt Eins. = 15,52 €
1. An- und Auskleiden
2. Waschen / Duschen / Baden
3. Rasieren
4. Mund- und Zahnpflege
5. Kämmen
LK 5 Lagern/Betten/Bewegungsaktivierung
100 Pkt Eins. = 3,88 €
1. Bett machen / richten
2. Lagern / Mobilisierung
LK 6 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
250 Pkt Eins. = 9,70
1. Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
2. Hilfe beim Essen und Trinken
3. Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
LK 7 Sonderkost bei implantierter Magensonde (PEG)
200 Pkt Eins. = 7,76 €
1. Aufbereiten der Sondennahrung
2. Verabreichung der Sonderkost
LK 8 a) Darm- und Blasenentleerung
50 Pkt Eins. = 1,94 €
Hilfe / Unterstützung bei der Blasen- und / oder Darmentleerung (auch z.B. Wechseln
des Urin- und Stomabeutels, Wechseln von Inkontinenzartikel / Urinal)
LK 8 b) Darm- und Blasenentleerung
150 Pkt Eins. = 5,82 €
1. An- und Auskleiden
2. Hilfe / Unterstützung bei der Blasen- und /oder Darmentleerung (auch z.B. Wechseln
des Urin- und Stomabeutels , Wechseln von Inkontinenzmaterial/Urinal )
3. Teilwaschen - Intimwäsche
LK 9 Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
100 Pkt Eins. = 3,88 €
1. An- und Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Aufsuchen der
Wohnung
2. Treppensteigen
LK 10 Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
600 Pkt Eins. = 23,28 €
Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönl.Erscheinen erforderlich ist und ein Hausbesuch
nicht möglich ist.(Keine Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen) *in der Regel bis zu 3x monatlich
LK 11 Beheizen der Wohnung (Ofenheizung)
100 Pkt Eins. = 3,88 €
1. Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials
2. Heizen
LK 12 Reinigung der Wohnung je Woche
500 Pkt = 19,40 €
1. Reinigung des allgemein üblichen Lebensbereiches (Umfeldreinigung: keine komplette Reinigung
der ganzen Wohnung!)
2. Trennung und Entsorgung des Abfalls
LK 13 Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
400 Pkt Eins. = 15,52 €
1. Wechseln der Wäsche
2. Pflege der Wäsche und Kleidung (z.B. auch Bügeln u. Ausbessern)
3. Einräumen der Wäsche 1x wöchentlich abzurechnen, bei hochgradiger Verwirrtheit
und gleichzeitiger absoluter Harn- und / oder Stuhlinkontinenz maximal 1 x täglich abzurechnen
LK 13 a) Wechseln der Bettwäsche
60 Pkt Eins. = 2,33 € (nicht neben LK 13 abrechenbar)
LK 14 a) Einkauf / Vorratseinkauf
350 Pkt Eins. = 13,58 €
1. Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplanes (in der Regel für eine Woche)
2. Das einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen
(z.B. Gesichtscreme und Putzmittel)
3. Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der Wohnung / im Vorratsschrank Maximal
1x wöchentlich abzurechnen
14 b) Kleine Besorgung
60 Pkt Eins. = 2,33 €
Einkauf von in der Regel nicht mehr als 3 Gegenständen des tägl. Bedarfs *max.
1x tägl., nicht am selben Tag wie 14 a)
LK 15 a) Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
(nicht bei Essen auf Rädern)
270 Pkt Eins. = 10,48 €
1. Kochen
2. Spülen
3. Reinigen des Arbeitsbereichs *1x täglich
LK 15 b) Zubereitung einer warmen Mahlzeit
350 Pkt Eins. = 13,58 €
für Personen, bei denen aus medizinischen Gründen ein besonderer Aufwand bei der
Zubereitung der Mahlzeiten notwendig ist (z.B. Diabetiker)
LK 16 Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des
Pflegebedürftigen
80 Pkt Eins. = 3,10 €
1.Frühstück oder Abendbrot zubereiten, Essen auf Rädern erwärmen und servieren
2. Spülen
3. Reinigen des Arbeitsbereichs
LK 17 Erstbesuch
700 Pkt Eins. = 27,16 €
1. Aufnahmegespräch und Anamnese
2. Pflegeplanung
LK 18 a) Wegepauschale je Hausbesuch
= 2,34 € (nicht abrechnungsfähig für Einsätze in Einrichtungen des Betreuten Wohnens)
18 b) Wegepauschale je Hausbesuch
= 1,17€ bei gleichzeitiger Erbringung von Leistungen der medizinischen
Behandlungspflege und/ oder Erbringung von Leistungen bei mehreren Personen in
einem Haushalt
LK 19 Zuschläge Wochenende / Feiertage /ungünstige Zeiten
( 22.00-06.00 Uhr)
Bei Anwendung dieses Leistungskomplexes kann die Punktzahl der an diesen Tagen
erbrachten und abzurechnenden Leistungskomplexe um den vereinbarten Prozentsatz erhöht werden. Nicht abrechenbar bei der Wegepauschale
(LK 18 a) und 18 b))
LK 20 Bericht gem. § 12 Rahmenvertrag
150 Pkt Eins. = 5,82 €
1. Schriftlicher Bericht inkl. Porto (nur auf Anforderung der Pflegekasse im
Einvernehmen mit dem Pflegebedürftigen)
LK 21 a) Anziehen von Kompressionsstrümpfen / -strumpfhosen ab
Kompressionsklasse2
100 Pkt Eins. = 3,88 €
LK 21 b) Ausziehen von Kompressionsstrümpfen / -strumpfhosen ab
Kompressionsklasse2
80 Pkt Eins. = 3,10 €
LK 22 Notfalleinsatz
600 Pkt je Stunde = 23,28 € unvorhersehbare einmalig notwendige Leistungen
LK 40 Hilfen bei der Tagesstrukturierung und sozialen Integration
600 Pkt je Stunde = 23,28 €
LK 41 Hilfen bei der Kommunikation und bei sozialen Kontakten
400 Pkt = 15,52 €
LK 42 Hilfen bei der Haushaltsführung Monatspauschale
23,01 € je Kalendermonat
LK 43 Badehilfe
12,51 €
Investitionskostenzuschlag je Einsatztag 0,56 € nach Maßgabe der Landesbehörde sind Investitionskosten 1 x tgl. in Anrechnung zubringen
Leistungskomplex 99 a
Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 Satz 6 SGB XI (Stufe 0),
einschließlich Wegepauschale Vergütung: zu dem in § 37 Abs. 3 SGB XI angegebenen Höchstbetrag
(z.Zt. 21 €)
Leistungskomplex 99 b
– Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Stufe 1), einschließlich Wegepauschale Vergütung:
zu dem in § 37 Abs. 3 SGB XI angegebenen Höchstbetrag (z.Zt. 21 €)
Leistungskomplex 99 c
– Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Stufe 2) , einschließlich Wegepauschale Vergütung:
zu dem in § 37 Abs. 3 SGB XI angegebenen Höchstbetrag (z.Zt. 21 €)
Leistungskomplex 99 d
– Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Stufe 3) , einschließlich Wegepauschale Vergütung:
zu dem in § 37 Abs. 3 SGB XI angegebenen Höchstbetrag (z.Zt. 31 €)