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Seniorenhilfe Jürgen Off

Nordalbingerweg 17

22455 Hamburg

Tel: 040 - 555 20 85

Fax: 040 - 552 60 892

E-mail:

Info@seniorenhilfe-         juergen-off.de

 

Besondere Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI -Hilfe für Menschen

mit Demenz,psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung.

 

Zu Hause lebende Menschen mit Demenz, einer psychischen Erkrankung oder geistigen

Behinderung erhalten wegen des besonderen Betreuungsbedarfs zusätzliche Leistungsansprüche.

Grundbetrag (monatlich):       bis 100 Euro

Erhöhter Betrag (monatlich):   bis 200 Euro

Die Zahlung dieser Leistungen ist auch dann möglich, wenn es keine Eingruppierung in eine

Pflegestufe gibt.

 

§ 45b Zusätzliche Betreuungsleistungen

 

(1) Versicherte, die die Voraussetzungen des § 45a erfüllen, können je nach Umfang  des erheblichen          allgemeinen Betreuungsbedarfs zusätzliche

     Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden ersetzt, höchstens

     jedoch 100 Euro monatlich (Grundbetrag)

     oder 200 Euro monatlich (erhöhter Betrag). Die Höhe des jeweiligen Anspruchs nach Satz 2

     wird von der Pflegekasse auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung

     im Einzelfall festgelegt und dem Versicherten mitgeteilt. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen          beschließt unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund

     der Krankenkassen, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V.,

     der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene und der maßgeblichen Organisationen für

     die wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten

     Menschen auf Bundesebene Richtlinien über einheitliche Maßstäbe zur Bewertung des Hilfebedarfs

     auf Grundf der Schädigung und Fähigkeitsstörungen in den in § 45a Abs. 2 Nr. 1 bis 13

     aufgeführten Bereichen für die Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung

     zur Bemessung der jeweiligen Höhe des Betreuungsbetrages; § 17 Abs. 2 gilt entsprechend.

     Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen.

     Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang

     mit der Inanspruchnahme von Leistungen.