



Seniorenhilfe Jürgen Off
Nordalbingerweg 17
22455 Hamburg
Tel: 040 - 555 20 85
Fax: 040 - 552 60 892
E-mail:
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Besondere Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI -Hilfe für Menschen
mit Demenz,psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung.
Zu Hause lebende Menschen mit Demenz, einer psychischen Erkrankung oder geistigen
Behinderung erhalten wegen des besonderen Betreuungsbedarfs zusätzliche Leistungsansprüche.
Grundbetrag (monatlich): bis 100 Euro
Erhöhter Betrag (monatlich): bis 200 Euro
Die Zahlung dieser Leistungen ist auch dann möglich, wenn es keine Eingruppierung in eine
Pflegestufe gibt.
§ 45b Zusätzliche Betreuungsleistungen
(1) Versicherte, die die Voraussetzungen des § 45a erfüllen, können je nach Umfang des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs zusätzliche
Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden ersetzt, höchstens
jedoch 100 Euro monatlich (Grundbetrag)
oder 200 Euro monatlich (erhöhter Betrag). Die Höhe des jeweiligen Anspruchs nach Satz 2
wird von der Pflegekasse auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung
im Einzelfall festgelegt und dem Versicherten mitgeteilt. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen beschließt unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund
der Krankenkassen, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V.,
der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene und der maßgeblichen Organisationen für
die wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten
Menschen auf Bundesebene Richtlinien über einheitliche Maßstäbe zur Bewertung des Hilfebedarfs
auf Grundf der Schädigung und Fähigkeitsstörungen in den in § 45a Abs. 2 Nr. 1 bis 13
aufgeführten Bereichen für die Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung
zur Bemessung der jeweiligen Höhe des Betreuungsbetrages; § 17 Abs. 2 gilt entsprechend.
Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen.
Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang
mit der Inanspruchnahme von Leistungen.